Santhera nominiert Thomas Meier, PhD, als Nachfolger des Verwaltungsratspräsidenten Elmar Schnee


Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Pratteln, Schweiz, 27. Juni 2022 Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt bekannt, dass sich Verwaltungsratspräsident Elmar Schnee an der kommenden Generalversammlung vom 30. Juni 2022 nicht mehr zur Wiederwahl stellen wird. Der Verwaltungsrat schlägt einstimmig Thomas Meier, PhD, zur Wahl als Verwaltungsratspräsident und als Mitglied des Vergütungsausschusses vor.

Elmar Schnee, seit 2017 Verwaltungsratspräsident und Mitglied des Vergütungsausschusses von Santhera, stellt sich nicht zur Wiederwahl zur Verfügung und wird per 30. Juni 2022 aus dem Verwaltungsrat von Santhera ausscheiden. Der Verwaltungsrat spricht Herrn Schnee seinen aufrichtigen Dank für seine geschätzte Führung in den vergangenen, herausfordernden Jahren aus.

Der Verwaltungsrat von Santhera schlägt einstimmig Thomas Meier, PhD, zur Wahl als Verwaltungsratspräsident und als Mitglied des Vergütungsausschusses vor. Thomas Meier, PhD, war vom Oktober 2011 bis November 2019 CEO von Santhera und ist seit 2017 Mitglied des Verwaltungsrats des Unternehmens.

Der Verwaltungsrat strebt die Nomination eines oder mehrerer zusätzlicher Mitglieder des Verwaltungsrats zu einem späteren Zeitpunkt an.

Die aktualisierten Anträge des Verwaltungsrates zuhanden der Generalversammlung vom 30. Juni 2022 können unter https://www.santhera.de/share-bondholder-meetings heruntergeladen werden. Stimmberechtigte Aktionärinnen und Aktionäre können noch bis am 28. Juni 2022, 23.59 Uhr (MESZ), dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter Vollmachten und Weisungen erteilen oder elektronisch abgegebene Weisungen ändern. Werden dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter keine anderweitigen Weisungen erteilt, so wird dieser gemäss Vollmachtsformular bzw. elektronischem Instruktionsformular angewiesen, die Stimmen im Sinne der Anträge des Verwaltungsrats abzugeben.

Unternehmenskalender
30. Juni 2022        Generalversammlung

Über Santhera
Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Vermarktung von innovativen Medikamenten für seltene neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf spezialisiert hat. Santhera verfügt über eine exklusive Lizenz für alle Indikationen weltweit für Vamorolone, ein dissoziatives Steroid mit neuartiger Wirkungsweise, das in einer Zulassungsstudie bei Patienten mit DMD als Alternative zu Standard-Kortikosteroiden untersucht wurde. Das Unternehmen plant, die schrittweise Einreichung des Zulassungsantrags (NDA) bei der US FDA im Juni 2022 abzuschliessen. Die klinische Pipeline umfasst auch Lonodelestat zur Behandlung von Mukoviszidose (CF) und anderen neutrophilen Lungenkrankheiten. Santhera hat die Rechte an ihrem ersten zugelassenen Produkt, Raxone® (Idebenone), ausserhalb Nordamerikas und Frankreichs für die Behandlung der Leber hereditären Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi-Gruppe auslizenziert. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.santhera.com.

Raxone® ist eine Marke von Santhera Pharmaceuticals.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
public-relations@santhera.com oder
Eva Kalias, Head Investor Relations & Communications
Telefon: +41 79 875 27 80
eva.kalias@santhera.com

Disclaimer / Forward-looking statements
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar. Diese Publikation kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das Unternehmen und seine Geschäftsaktivitäten enthalten. Solche Aussagen beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die finanzielle Lage, der Leistungsausweis oder die Zielerreichung des Unternehmens wesentlich von den in diesen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Erwartungen abweichen. Die Leser sollten sich daher nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere nicht im Zusammenhang mit einer Vertrags- oder Investitionsentscheidung. Das Unternehmen lehnt jede Verpflichtung zur Aktualisierung dieser Aussagen ab.

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