Veganz Group AG: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung

DGAP-News: Veganz Group AG / Schlagwort(e): Börsengang/Sonstiges
26.10.2021 / 18:22
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

WEDER ZUR DIREKTEN NOCH INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

26. Oktober 2021

Veganz Group AG

Vor-Stabilisierungs-Mitteilung

Veganz Group AG (Ansprechpartner: Alexandra Vázquez Bea; Telefon: +49 (0) 30 2936378 0) teilt mit, dass der nachstehend genannte Stabilisierungsmanager das Angebot der folgenden Wertpapiere im Sinne von Artikel 3 Abs. 2 lit. (d) der EU-Verordnung Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch stabilisieren kann.

Die Wertpapiere:  
   
Emittent: Veganz Group AG
Garant (falls vorhanden): Nicht zutreffend
Nominelles Gesamtvolumen des Angebots: 547.120
Beschreibung: Stückaktien
  ISIN DE000A3E5ED2
Angebotspreis: EUR 85,00 bis EUR 110,00
Sonstige Angebotsbedingungen: Nicht zutreffend
   
Stabilisierung:  
   
Stabilisierungsmanager: M.M.Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Erwarteter Beginn des Stabilisierungszeitraums: 10. November 2021
Erwartetes Ende des Stabilisierungszeitraums: 10. Dezember 2021
Existenz, maximale Größe und Einsatzbedingungen der Mehrzuteilungsoption: 71.363 Stückaktien
Handelsplatz der Stabilisierung: Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra (XETR)
 

In Zusammenhang mit dem Angebot der oben genannten Wertpapiere kann der Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen der Wertpapiere vornehmen oder Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der Wertpapiere während des Stabilisierungszeitraums auf einem höheren Niveau zu halten, als es ohne die Maßnahmen der Fall wäre. Jedoch gibt es keine Zusicherung, dass eine Stabilisierung tatsächlich durchgeführt wird und eine eingeleitete Stabilisierungsmaßnahme kann jederzeit eingestellt werden. Jegliche Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung erfolgt im Einklang mit sämtlichen einschlägigen Gesetzen und Regularien.

WICHTIGE HINWEISE

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, eines jeden Bundesstaates der Vereinigten Staaten und des District of Columbia, "Vereinigte Staaten"), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden. Diese Mitteilung enthält kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Veganz Group AG ("Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die Wertpapiere der Gesellschaft ("Wertpapiere") dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung außerhalb Deutschlands stattfinden. Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung registriert. Wertpapiere dürfen weder in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan noch an Staatsangehörige, Einwohner oder Bürger der Vereinigten Staaten, Australiens, Kanadas oder Japans oder auf deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot in Deutschland wird ausschließlich durch und auf Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen, der auf der Website der Gesellschaft (www.veganz.de) unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") veröffentlicht wurde und kostenfrei zum Abruf verfügbar ist ("Prospekt"). Eine Anlageentscheidung in Bezug auf die öffentlich angebotene Aktien der Gesellschaft ("Angebotsaktien") sollte nur auf der Grundlage des Prospekts getroffen werden. Die Billigung des Prospekts durch die BaFin sollte jedoch nicht als Befürwortung der Angebotsaktien verstanden werden. Anleger sollten Angebotsaktien ausschließlich auf der Grundlage des Prospekts erwerben und den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die mit der Entscheidung zur Anlage in die Angebotsaktien verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen.

Jegliches in dieser Mitteilung erwähntes Angebot wird in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Investoren" im Sinne des Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 ("Prospektverordnung") sind, im Fall des Vereinigten Königreichs, wie sie durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist. Außerdem wird im Vereinigten Königreich diese Mitteilung nur verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung ("Verordnung") fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) oder (iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieser Mitteilung dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien und Quirin Privatbank AG (zusammen "Konsortialbanken") handeln ausschließlich für die Gesellschaft, die veräußernden Aktionäre und die verleihenden Aktionäre und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit dem Angebot der Angebotsaktien ("Angebot"). Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Angebot ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer die Gesellschaft, die veräußernden Aktionäre und die verleihenden Aktionäre die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewahrten Schutzes, für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder sonstige in dieser Mitteilung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.

In Zusammenhang mit dem Angebot übernehmen die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen des Angebots angebotenen Angebotsaktien in der Position als Eigenhändler und können diese Angebotsaktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit verbundene Investments in Zusammenhang mit dem Angebot oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien der Gesellschaft oder andere Wertpapiere erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.

Die Konsortialbanken und deren jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung (oder für mögliche Auslassungen in dieser Mitteilung) oder sonstiger Informationen, die sich auf die Gesellschaft beziehen, unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.

DIESE MITTEILUNG IST KEIN PROSPEKT. INVESTOREN SOLLTEN DIE IN DIESER MITTEILUNG IN BEZUG GENOMMENEN ANGEBOTSAKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN ODER KAUFEN.



26.10.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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