Compleo Charging Solutions AG erfolgreich an der Frankfurter Börse gestartet

DGAP-News: Compleo Charging Solutions AG / Schlagwort(e): Börsengang
21.10.2020 / 15:23
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Compleo Charging Solutions AG erfolgreich an der Frankfurter Börse gestartet

  • Erfolgreiche Notierungsaufnahme und Einbeziehung der Aktien in den Prime Standard
  • Verwendung des Nettoerlöses für Expansion in der EU, weiteren Ausbau der Technologieführerschaft durch F&E und Erweiterung der Produktionskapazität

Dortmund, 21. Oktober 2020 - Die Compleo Charging Solutions AG (das "Unternehmen" oder "Compleo"), ein führender deutscher Spezialanbieter von Ladelösungen für Elektrofahrzeuge ("EVs"), hat ihren Börsengang erfolgreich vollzogen. Seit heute werden die Aktien (ISIN: DE000A2QDNX9, WKN: A2QDNX) im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Georg Griesemann co-CEO und CFO kommentierte: "Während der unzähligen Gespräche mit Investoren und Medien in den vergangenen Wochen, haben wir sehr viel positive Resonanz für unsere IPO-Pläne erfahren. Dank der großen Investorennachfrage liegen wir mit 49,00 Euro Angebotspreis auch nahe der Mitte der Preisspanne. Wir freuen uns nun sehr, dass wir den Schritt auf das Börsenparkett gemacht haben. Compleo ist bereits seit elf Jahren, also quasi seit den Anfängen der Elektromobilität, im Bereich der Ladesäulen tätig. Das aktuelle Momentum im Markt und die Potenziale für Compleo wollen wir nun gezielt nutzen, indem wir wie angekündigt unsere Wachstumsstrategie umsetzen. Diesen spannenden Weg wollen wir als Greentech nun gemeinsam mit unseren neuen Aktionärinnen und Aktionären gehen, die wir bei Compleo herzlich willkommen heißen."

Checrallah Kachouh, co-CEO und CTO fügte hinzu: "Unser Dank gilt auch allen Projektbeteiligten für die intensive und gute Zusammenarbeit in den vergangenen Wochen und Monaten. Auch freut es uns sehr, dass sich so viele Privatinvestoren an unserem Börsengang beteiligt haben, denn es zeigt auch das wachsende Bewusstsein und das Interesse für eine saubere und nachhaltige Mobilität in unserer Gesellschaft. Expansion in Europa, Weiterentwicklung unseres Produktportfolios und der Aufbau eines neuen Hauptsitzes mit zusätzlichen Kapazitäten für Compleo - dies gilt es nun konsequent umzusetzen und unsere bisherige Wachstumsstory weiterzuschreiben."

Die Commerzbank agierte im Zusammenhang mit dem Börsengang als Sole Global Coordinator und zusammen mit ODDO BHF als Joint Bookrunner, Noerr fungierte als Rechtsberater.

 

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Die Aktien wurden nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Registrierung und außerhalb des Anwendungsbereichs einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt weder die Registrierung eines Teils des Angebots in den Vereinigten Staaten, noch die Durchführung eines öffentlichen Angebots der Aktien in den Vereinigten Staaten.

Die Gesellschaft hat ein öffentliches Angebot in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland autorisiert. In einem anderen Mitgliedstaat des EWR als der Bundesrepublik Deutschland und im Vereinigten Königreich (jeweils ein "Relevanter Staat") wurden und werden keine Handlungen unternommen, die ein in einem Relevanten Staat die Veröffentlichung eines Prospekts erforderndes öffentliches Angebot darstellen würden. Dementsprechend dürfen die Aktien in Relevanten Staaten nur angeboten werden:

(i) juristischen Personen, die in der Prospektverordnung als "qualifizierte Investoren" definiert werden; oder

(ii) unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikels 1 Abs. 4 der Prospektverordnung erfasst werden.

Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet "Öffentliches Angebot" eine Mitteilung jedweder Form oder Art mit ausreichend Informationen über die Bedingungen des Angebots und die angebotenen Aktien, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden. Der Ausdruck "Prospektverordnung" bezieht sich auf die Verordnung (EU) 2017/1129 (in der aktuellen Fassung).

Hinsichtlich jedes Investors, der Aktien in dem vorgesehenen Angebot der Aktien erworben hat, wird davon ausgegangen werden, dass er zugesichert hat und damit einverstanden war, dass er diese Aktien für sich selbst und nicht im Auftrag einer anderen Person erworben hat. Diese Mitteilung stellt kein Angebot im Sinne der Prospektverordnung dar und auch keinen Prospekt dar.

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Die angebotenen Aktien wurden bereits verkauft.

Im Zusammenhang mit dem Angebot, kann Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland (der "Stabilisierungsmanager"), (oder im Auftrag des Stabilisierungsmanagers handelnde Personen) Mehrzuteilungen vornehmen oder bestimmte Maßnahmen ergreifen, die es erlauben, den Marktpreis der Aktien auf einem Niveau zu halten, das über jenem liegt, das ohne Stabilisierung bestehen würde. Es gibt jedoch keine Gewähr dafür, dass der Stabilisierungsmanager (oder im Auftrag des Stabilisierungsmanagers handelnde Personen) Stabilisierungsmaßnahmen durchführen. Eine Stabilisierungsmaßnahme kann am oder nach dem Tag, an dem eine ordnungsgemäße Veröffentlichung des endgültigen Preises der Aktien erfolgt ist, beginnen und kann - falls begonnen - zu jeder Zeit enden, jedoch muss sie spätestens dreißig Tage nach dem Tag an dem der Handel mit den Aktien aufgenommen wurde, abgeschlossen sein.



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