|
Angelalign Technology Inc.
/ Schlagwort(e): Patent/Rechtssache
SHANGHAI, 13. August 2026 /PRNewswire/ -- Angelalign Technology Inc. (6699.HK) („Angel") http://www.angelaligner.com gab heute bekannt, dass es das erstinstanzliche Urteil des Mittleren Volksgerichts Jinan vom 10. August (Stadt Jinan, China) anfechten wird. Darin werden die chinesischen Tochtergesellschaften von Angel angewiesen, die Nutzung des biomechanischen Simulationssystems „masterForce" und des digitalen Diagnose- und Konstruktionssystems „ATreat" zur Erstellung von Lösungen für die Extraktion von Prämolaren mit den Systemen „A7" und „A7 Speed" einzustellen.
Die vorläufige Entscheidung, die ausschließlich in China gilt, ist noch nicht in Kraft getreten und hat daher keine Auswirkungen auf die Kunden oder Patienten des Unternehmens. Das Urteil des Gerichts würde in Kraft treten, falls Angels Berufung erfolglos bleibt. Angel ist überzeugt, dass die „A7 Premolar Extraction Solution" kein gültiges Patent verletzt. Das Unternehmen hat weltweit in verschiedenen Gerichtsbarkeiten mehrere Patentstreitigkeiten gegen den Kläger gewonnen und setzt sich nachdrücklich für einen fairen Wettbewerb auf dem Markt für Zahnspangen und Scanner ein. „Die Entscheidung des Gerichts gilt nur für China. Selbst in China gibt es keine unmittelbaren Auswirkungen auf unsere Kunden", sagte Fox Hu, CEO von Angel. „Wir sind sehr zufrieden mit der weltweit zunehmenden Akzeptanz unserer professionellen Lösungen bei Kieferorthopäden. Wir sind zuversichtlich, diese Berufung gegen unseren Wettbewerber zu gewinnen, da wir bereits eine Reihe ähnlicher Fälle gewonnen haben." Am 12. Mai 2026 erließ die Ortskammer Düsseldorf (Deutschland) des Einheitlichen Patentgerichts eine Vorabentscheidung, in der sie den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der Angel zur Einstellung der Verwendung der „A7 Premolar Extraction Solution" verpflichtet werden sollte, ausdrücklich zurückwies. Der Kläger hat gegen das Urteil keine Berufung eingelegt, sodass es nun rechtskräftig ist. Das hier in Rede stehende europäische Patent und das im Fall Jinan in Rede stehende chinesische Patent gehören zur selben Patentfamilie. Am 26. Juni 2026 fällte das Volksgericht mittlerer Instanz in Zhengzhou (China) zwei erstinstanzliche Urteile in zwei Rechtsstreitigkeiten wegen Patentverletzung, die der Kläger gegen Angel angestrengt hatte, und wies alle Ansprüche des Klägers ab. Der Kläger hat gegen die Urteile Berufung eingelegt. Angel achtet das geistige Eigentum und blickt in seiner über 20-jährigen Unternehmensgeschichte auf zahlreiche Innovationen zurück. Einige der weltweit besten Kieferorthopäden, darunter sogar Vertreter der Konkurrenz, betrachten Angel als führend bei der Behandlung komplexer kieferorthopädischer Fälle. Einige Mitbewerber folgen sogar unserem Beispiel, darunter unser angelButton™- und A6 Mandibular Advancement-System. Angel verfügt über eine Marktkapitalisierung von 2 Milliarden US-Dollar, eine hohe Rentabilität, eine solide Bilanz und ein globales Team engagierter Fachkräfte. Dadurch kann Angel als zuverlässiger, langfristiger Partner für Kieferorthopäden fungieren, um außergewöhnliche klinische Ergebnisse zu erzielen. Der Fall in China ist Teil eines laufenden Rechtsstreits, den Align Technology Inc. (ALGN) („Kläger") gegen Angel wegen angeblicher Patentverletzung angestrengt hat, was Angel bestreitet. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.angelaligner.com/legal-proceedings/ Informationen zu Angelalign Technology Inc. Medienkontakt:
![]()
13.08.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
2382698 13.08.2026 CET/CEST