DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2026 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2026 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

10.07.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft Köln ISIN DE000A2AA204, WKN A2AA20

Eindeutige Kennung des Ereignisses gemäß EU-DVO 2028/1212: DFAG260820GM Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Wir laden die Aktionäre der DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) hiermit zu der am Donnerstag, 20. August 2026, um 10:00 Uhr im NH Collection Hotel, Im Mediapark 8b, 50670 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuches („HGB“) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Die vorgenannten Unterlagen, die auch die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB enthalten, können im Internet unter

https://www.dfag.de/investor-relations/hauptversammlung/

abgerufen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Die Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom Vorstand sowie - in Bezug auf den Bericht des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert werden.

Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2025 beträgt EUR 16.538.836,22.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von EUR 16.538.836,22 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMC Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,

-

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026

-

zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht oder Prüfung unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026

-

und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht oder Prüfung unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2027 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2027

zu bestellen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat derzeit keinen Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 des Aktiengesetzes („AktG“) bestellt. Der Beschlussvorschlag ist daher nicht auf die Empfehlung eines Prüfungsausschusses gestützt.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 der DF Deutsche Forfait AG („Vergütungsbericht 2025“)

§ 120a Abs. 4 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt. Vorstand und Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr 2025 einen Vergütungsbericht erstellt. Der Vergütungsbericht 2025 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vergütungsbericht 2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind im Internet unter

https://www.dfag.de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Vergütungsbericht 2025 wird gebilligt.

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden.

Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Ludolf von Wartenberg hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf des 28. Februar 2026 niedergelegt. Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 23. April 2026 Herrn Martin Seeger, Düsseldorf, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft (als Nachfolger von Dr. Ludolf von Wartenberg) bestellt. Die Hauptversammlung soll nun Martin Seeger in den Aufsichtsrat der Gesellschaft wählen. Herr Martin Seeger hat sich bereit erklärt, für eine solche Wahl zu kandidieren.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,

Herrn Martin Seeger, wohnhaft in Düsseldorf, Unternehmer,

als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, also über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2030; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Herr Martin Seeger ist weder in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Mitglied.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Martin Seeger in keiner nach Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 (DCGK) offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzerngesellschaften, zu den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Die Unabhängigkeit seiner Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend den Empfehlungen C.6 und C.7 DCGK. Derzeit betrachtet der Aufsichtsrat alle Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig.

Herr Martin Seeger verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung und erfüllt die Anforderungen an einen unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.

Lebenslauf Martin Seeger

Herr Martin Seeger, Jahrgang 1965, wohnhaft in Düsseldorf, ist Unternehmer und international erfahrener Manager mit langjähriger Leitungserfahrung in den Bereichen Industrie, Energie, Infrastruktur und Dienstleistungen.

Zu den wesentlichen beruflichen Stationen von Herrn Martin Seeger zählen seine Tätigkeit als Mitinhaber der Teknokon Servis & Bakim A.Ş., Istanbul, als President & CEO der Tractebel GmbH bzw. Lahmeyer International GmbH sowie als Executive Vice President Middle East & Asia bei Bilfinger Berger Industrial Services. Darüber hinaus war Herr Martin Seeger in leitenden Funktionen bei HOCHTIEF Facility Management und der KRANTZ TKT GmbH / Babcock Borsig AG tätig.

Herr Martin Seeger verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen internationale Unternehmensführung, Strategie, Finanzplanung und Berichterstattung sowie Projekt-, Markt- und Länderrisikobewertung.

Herr Martin Seeger ist Diplom-Ingenieur (Maschinenbau) der RWTH Aachen. Mit Ausnahme seines ehrenamtlichen Vorstandsmandats beim NUMO e.V., Berlin, bestehen zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine weiteren Organfunktionen oder vergleichbaren Mandate. Frühere Beiratsmandate bestanden unter anderem bei Gesellschaften von Lahmeyer International sowie HOCHTIEF im In- und Ausland.

II.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 11.887.483 auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien). Alle ausgegebenen Aktien gewähren jeweils eine Stimme. Alle 11.887.483 Stückaktien sind stimmberechtigt.

2.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

a)

Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich spätestens bis zum Ablauf des 13. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse

DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft
c/o HCE Consult AG
Postfach 820335
81803 München
per E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de

bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Alternativ kann die Anmeldung auch bis zum Ablauf des 13. August 2026, 24:00 Uhr, elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse

https://www.dfag.de/investor-relations/hauptversammlung/

erfolgen. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung dieses passwortgeschützten Internetservices werden den Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt.

Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen im Aktienregister ab dem 14. August 2026, 00:00 Uhr (MESZ), bis zum Ende der Hauptversammlung aus arbeitstechnischen Gründen ausgesetzt werden. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am 13. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ). Teilnahme und Stimmrechte stehen den zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu. Für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist ebenfalls der Stand am 13. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), maßgeblich.

Nach Eingang der Anmeldung wird den Aktionären von der Anmeldestelle eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse anzufordern.

b)

Verfahren für die Stimmabgabe / Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. Der Bevollmächtigte kann auch noch nach der Anmeldung durch den Aktionär bevollmächtigt werden. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.dfag.de/investor-relations/hauptversammlung/

heruntergeladen werden.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Für die Erteilung von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, sowie unter Umständen ergänzende, von den zu Bevollmächtigenden aufgestellte Anforderungen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich insoweit mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann erfolgen durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post oder E-Mail an folgende Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft
c/o HCE Consult AG
Postfach 820335
81803 München
per E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur organisatorischen Erleichterung wird bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter um Übermittlung der Vollmachten und Weisungen nach Möglichkeit bis zum 19. August 2026, 18:00 Uhr (MESZ), gebeten.

Alternativ kann die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch bis zum 19. August 2026, 24:00 Uhr, elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse

https://www.dfag.de/investor-relations/hauptversammlung/

erfolgen. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung dieses passwortgeschützten Internetservices werden den Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt.

Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und sonstige Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären von der Gesellschaft übersandt werden.

Sollten Stimmrechtsvollmachten und Weisungen fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, Internetservice, E-Mail oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3, Artikel 8 und 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212)) erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3, Artikel 8 und 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212), 2. Per Internerservice, 3. per E-Mail, 4. per Brief.

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung eingehen, gilt: Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

3.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (das entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der DF Deutsche Forfait AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 20. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum des zwanzigsten Teils des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen. Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Tagesordnungsergänzungsverlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Tagesordnungsergänzungsverlangen halten.

Entsprechende Verlangen sind an folgende Adresse zu richten:

per Post an:
Vorstand der DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft
Gustav-Heinemann-Ufer 56
50968 Köln

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter

https://www.dfag.de/investor-relations/hauptversammlung/

bekannt gemacht.

4.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

per Post an:
DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft
Investor Relations
Gustav-Heinemann-Ufer 56
50968 Köln

per E-Mail an:
hauptversammlung@dfag.de

Die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt.

Bis zum Ablauf des 5. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich unter der Internetadresse

https://www.dfag.de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung bzw. einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzeswidrigen oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrages braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

5.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.

6.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Folgende Unterlagen sind neben dieser Einberufung ab dem Tag der Einberufung im Internet unter

https://www.dfag.de/investor-relations/hauptversammlung/

veröffentlicht:

-

der Jahresabschluss der DF Deutsche Forfait AG, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht der DF Deutsche Forfait AG und des Konzerns;

-

der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den § 289a und § 315a HGB;

-

der Bericht des Aufsichtsrats;

-

die Erklärung zur Unternehmensführung;

-

der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;

-

der Vergütungsbericht 2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer
zu Tagesordnungspunkt 6;

-

die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre;

-

die Satzung der Gesellschaft.

Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich sein.

III.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre

Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Teilnehmer an der Hauptversammlung haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre und Teilnehmer an der Hauptversammlung übersichtlich zusammengefasst. Die Informationen zum Datenschutz finden Sie unter folgender Internetadresse:

https://www.dfag.de/datenschutz/

 

Köln, im Juli 2026

Der Vorstand



10.07.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft
Gustav-Heinemann-Ufer 56
50968 Köln
Deutschland
E-Mail: info@dfag.de
Internet: https://www.dfag.de/
ISIN: DE000A2AA204

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2364194  10.07.2026 CET/CEST