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UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e): Anleiheemission UNIQA Insurance Group AG ("UNIQA" oder die "Gesellschaft") hat am 5. Mai 2026 veröffentlicht, (i) dass die Gesellschaft Inhaber der von UNIQA ausgegebenen Heute hat UNIQA die Neue Anleihe (ISIN XS3357207417) mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000 erfolgreich bei institutionellen Anlegern in Österreich und im Ausland bepreist und platziert. Vorbehaltlich bestimmter Bedingungen ist die planmäßige Rückzahlung der Neuen Anleihe nach Ablauf von 20 Jahren in 2046 vorgesehen; eine vorzeitige Rückzahlung durch UNIQA ist erstmals nach 9,5 Jahren möglich. Die Neue Anleihe wird in den ersten zehn Jahren mit einem festen Zinssatz von 4,5% per annum und danach mit einem variablen Zinssatz auf Basis des 3-Monats-EURIBOR (oder dem jeweiligen Ersatz-Referenzzinssatz) zuzüglich einer Marge (einschließlich eines Step-ups von 100 Basispunkten) verzinst. Der Ausgabepreis wurde mit 99,369% des Nennbetrags festgelegt. Die Neue Anleihe sollen als Tier-2-Basiseigenmittel im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen anrechenbar sein. Vorbehaltlich der Billigung des Zulassungsprospekts wird die Zulassung der Neuen Anleihe zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse beantragt werden. Der Handel der Neuen Anleihe wird voraussichtlich am oder um den 13. Mai 2026 aufgenommen. UNIQA beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Neuen Anleihe für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden, einschließlich für den Rückkauf sowie die Refinanzierung anstehender Tilgungen ihrer bestehenden Tier-2 Instrumente. Die endgültigen Ergebnisse des Rückkaufangebots werden voraussichtlich, sobald vorliegend, am 13. Mai 2026 veröffentlicht. Die Abwicklung (Settlement) des Rückkaufs wird für den 15. Mai 2026 erwartet. J.P. Morgan SE, UniCredit Bank GmbH, Barclays Bank Ireland PLC, Morgan Stanley Europe SE und Raiffeisen Bank waren als Joint Bookrunners für diese Transaktion beauftragt. Rechtlicher Hinweis/Disclaimer: Diese Mitteilung ist eine Pflichtmitteilung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch, in der jeweils gültigen Fassung (Marktmissbrauchsverordnung). Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und ist kein Angebot zum Verkauf und keine Einladung, Aufforderung oder Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren sowie keine Finanzanalyse und keine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung. Die Wertpapiere wurden nicht und werden nicht gemäß ausländischen Wertpapiergesetzen, insbesondere nicht gemäß dem U.S. Securities Act of 1933 in der derzeit geltenden Fassung ("Securities Act"), bei ausländischen Wertpapierbehörden registriert und dürfen insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") nicht ohne Registrierung oder Ausnahme von den Registrierungserfordernissen gemäß dem Securities Act angeboten oder verkauft werden. Diese Mitteilung ist nicht zur Weitergabe in die oder innerhalb der USA, Australien, Kanada oder Japan oder einem anderen Staat, in dem die Weitergabe oder Verbreitung unzulässig wäre, bestimmt und darf nicht an Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA findet nicht statt. Die hierin beschriebene Rückkauftransaktion wird weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten durchgeführt, weder unter Nutzung des Postwegs noch mittels anderer Kommunikationsmittel oder -instrumente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail, Fax, Telefon und das Internet) des zwischenstaatlichen oder internationalen Handelsverkehrs oder über eine nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten. Das Rückkaufangebot kann weder über solche Kommunikationsmittel, -instrumente oder -einrichtungen noch von innerhalb der Vereinigten Staaten angenommen werden. Diese Mitteilung ist kein Angebot und keine Einladung oder Aufforderung an die Öffentlichkeit in Zusammenhang mit einem Angebot im Sinn der Prospektverordnung (EU) 2017/1129, in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung"). Das Angebot und der Verkauf der Neuen Anleihe erfolgten aufgrund einer Ausnahme gemäß der Prospektverordnung von der Verpflichtung, einen Prospekt für Angebote von Wertpapieren zu erstellen. Ein Zulassungsprospekt wird ausschließlich zum Zweck der Zulassung der Neuen Anleihe zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse erstellt. Der Prospekt wird, wenn und sobald von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligt, in elektronischer Form auf der Internetseite von UNIQA unter https://www.uniqagroup.com/grp/investor-relations/debt-investors.en.html kostenlos zum Download verfügbar sein. Ende der Insiderinformation
06.05.2026 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | UNIQA Insurance Group AG |
| Untere Donaustraße 21 | |
| 1029 Wien | |
| Österreich | |
| Telefon: | +43 1 211 75-0 |
| E-Mail: | investor.relations@uniqa.at |
| Internet: | www.uniqagroup.com |
| ISIN: | AT0000821103 |
| WKN: | 928900 |
| Indizes: | ATX |
| Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
| EQS News ID: | 2322638 |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2322638 06.05.2026 CET/CEST