Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Deutsche Telekom AG
/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
27.03.2026 / 17:38 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland
ISIN: DE0005557508
Bonn, 27. März 2026
Erwerb eigener Aktien – 12. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 23. März bis einschließlich 26. März 2026 wurden insgesamt 954.203 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit der Bekanntmachung vom 5. Januar 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Datum
Gesamtzahl der Aktien (Stück)
Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€)
Gesamtkaufpreis ohne Erwerbskosten (€)
23.03.2026
241.276
31,6116
7.627.120
24.03.2026
238.091
32,0345
7.627.126
25.03.2026
237.060
32,1737
7.627.097
26.03.2026
237.776
32,0769
7.627.117
Gesamt
954.203
31,9727
30.508.461
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht: https://www.telekom.com/de/investor-relations/details/aktienrueckkaufprogramm-2026-1100654.
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 5. Januar 2026 bis einschließlich 26. März 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 15.594.603 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Deutschen Telekom AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Deutschen Telekom AG beauftragten Bank.
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