Dr. Greger & Collegen: Kapitalanlagen bei UDI-Gruppe in Gefahr - Warnung vor Totalverlust! Anleger sollen auf Großteil ihrer Forderungen verzichten.

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache/Liquiditätsprobleme
05.05.2021 / 12:56
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UDI-Gruppe: Warnung vor Totalverlust / Kapitalanlagen in Gefahr!
Anleger sollen auf Großteil ihrer Forderungen verzichten


05.05.2021 - Tausende Anleger, die Kapital in eine der Tochtergesellschaften der in Nürnberg ansässigen UDI-Gruppe investiert haben, werden derzeit von der Gesellschaft angeschrieben und aufgefordert, auf einen Großteil der ihnen zustehenden Forderung zu verzichten. Laut Mitteilung der Geschäftsführung sei die Rückzahlung der Anlegergelder akut ausfallgefährdet und deshalb eine Restrukturierung der Gesellschaften dringend erforderlich.

Dass die aktuelle Situation mehr als nur ernst ist, belegt der erste Insolvenzantrag für eine der betroffenen Tochtergesellschaften. Für die "UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG" musste bereits am 19.04.2021 vor dem hierfür zuständigen Amtsgericht Leipzig Insolvenzantrag gestellt werden. Da die Kapitalanleger der Gesellschaft sogenannte "Nachrangdarlehen" gewährt haben, droht der Totalverlust des investierten Kapitals. Zur Vermeidung weiterer Insolvenzen sei nun ein Schuldenschnitt unvermeidbar.

"Das sind besorgniserregende Nachrichten für alle Anleger, die Kapital in eine der UDI-Tochtergesellschaften investiert haben", so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der mit der Aufarbeitung der Vorgänge rund um die Gesellschaft befasst ist. Doch die Anleger sind nicht schutzlos gestellt. Es gilt jetzt, alle Möglichkeiten zur Abwendung oder zum Ersatz des Schadens zu prüfen.

Insbesondere der häufig verwendete Namenszusatz „Festzins" suggerierte den Investoren eine sichere Anlagemöglichkeit. Tatsächlich jedoch nahmen die Anleger einen Totalverlust ihrer Investitionssumme in Kauf. Die irreführende Bezeichnung der Kapitalanlage stellt einen vielversprechenden Anknüpfungspunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen dar.

Bei der UDI-Gruppe handelt es sich um ein Investitionshaus für ökologische Geldanlagen in erneuerbare Energien, das Anlegern Kapitalanlagen, in der Regel in Form von sogenannten Nachrangdarlehen, in grüne und erneuerbare Energie angeboten hat. Den Anlegern wurden saubere, stabile und feste Zinsen in Aussicht gestellt.

Was können betroffene Kunden der UDI-Gruppe jetzt tun?

Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen rät von voreiligen und unüberlegten Entscheidungen ab und bietet betroffenen Kunden der UDI-Gruppe an, sich kostenlos einer Interessensgemeinschaft anzuschließen, um ihre Interessen zu bündeln und sich über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu halten.

Sofern auch Sie Kapital in eine der Tochtergesellschaften der UDI-Gruppe investiert haben, können Sie sich unter Angabe des Stichwortes "UDI" auf der Internetseite

https://www.dr-greger.de/kontakt/

bzw. unter der E-Mail-Adresse

udi@dr-greger.de

für die kostenlose Interessensgemeinschaft der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Registrierte Interessenten erhalten weiterführende Informationen.



Kontakt:
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Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811

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Fax: 0941 / 630 99 620

Web: www.dr-greger.de


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