Greiffenberger AG: ​​​​​​​Billigung bzw. Feststellung testierter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2019 durch den Aufsichtsrat

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17.11.2020 / 11:00
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Greiffenberger AG: Billigung bzw. Feststellung testierter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2019 durch den Aufsichtsrat

- Abschlussprüfer hat für Konzernabschluss und Jahresabschluss 2019 jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt und auf bestandsgefährdende Risiken hingewiesen

- Maßnahmen zur Sicherstellung einer längerfristigen Anschlussfinanzierung sind weit fortgeschritten, jedoch noch nicht erfolgreich abgeschlossen

- Hauptversammlung der Greiffenberger AG soll am 18. Dezember 2020 stattfinden

Augsburg, 17. November 2020 - Der Aufsichtsrat der Greiffenberger AG (die "Gesellschaft") hat heute den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft, jeweils für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr, samt der jeweiligen Lageberichte gebilligt bzw. festgestellt, nachdem der Abschlussprüfer KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, am 13. November 2020 die entsprechenden Prüfungen jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk beendet hat.

Der Abschlussprüfer hat in sein Prüfungsurteil - ohne den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk hierdurch zu modifizieren - einen Hinweis auf Ereignisse und Gegebenheiten aufgenommen, die auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hindeuten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Konkret hat der Abschlussprüfer darauf hingewiesen, dass der Fortbestand der Greiffenberger AG und ihrer Konzerngesellschaften gefährdet ist, wenn es zu Störungen oder Verzögerungen beim Abschluss der Anschlussfinanzierung oder ihrer Auszahlung kommt oder wenn aufgrund der Unsicherheiten, die durch die Covid-19 Pandemie ausgelöst sind, es zu einer signifikant schlechteren Marktentwicklung kommt und hierdurch der Liquiditätsbedarf des Greiffenberger-Konzerns wesentlich höher sein sollte, als in den derzeitigen Planungen angenommen.

Die Maßnahmen zur Sicherstellung einer längerfristigen Anschlussfinanzierung in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages, die den als Folge der Covid-19 Pandemie im Greiffenberger-Konzern entstehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken soll, sind weit fortgeschritten, jedoch noch nicht erfolgreich abgeschlossen. Diese Anschlussfinanzierung wird derzeit mit den Darlehensgebern des im September 2020 vollständig zurückgeführten Konsortialdarlehens verhandelt. Hierbei übernimmt die LfA Förderbank Bayern 90 % des potenziellen Ausfallrisikos und hat gegenüber den beteiligten Banken bereits diesbezüglich ihre Bürgschaftszusage erklärt. Mit den bisherigen Konsortialbanken sollen nun individuelle Kreditverträge mit der Gesamthöhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages abgeschlossen werden. Als Auszahlungsvoraussetzung für die Anschlussfinanzierung sind nach den Vorgaben der LfA Förderbank Bayern bestimmte, derzeit noch nicht vorliegende Beiträge durch die Greiffenberger Holding GmbH, die Hauptaktionärin der Greiffenberger AG, zu erbringen. Der Vorstand rechnet damit, dass die entsprechenden Kreditverträge mit den Banken noch im laufenden Jahr unterzeichnet und gemäß den Kreditverträgen und dem Liquiditätsbedarf des Greiffenberger-Konzerns rechtzeitig die Auszahlungsvoraussetzungen geschaffen werden können.

Die gebilligten Abschlüsse einschließlich der Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers sowie des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung werden kurzfristig offengelegt.

Die ordentliche Hauptversammlung 2020 der Greiffenberger AG soll am 18. Dezember 2020 stattfinden und ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung).

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86157 Augsburg   86157 Augsburg
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