Deutsche Wohnen SE: Unser Versprechen an unsere Mieter

DGAP-News: Deutsche Wohnen SE / Schlagwort(e): Sonstiges

24.06.2019 / 17:17
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Unser Versprechen an unsere Mieter


Berlin, 24. Juni 2019. Die Deutsche Wohnen geht neue Wege: Mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung leistet das Unternehmen seinen Beitrag zur Verbesserung der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt. Die Deutsche Wohnen verpflichtet sich für alle ihre Wohnungen in Deutschland verbindlich,

  • die Bruttowarmmiete nach Modernisierungen nur so zu erhöhen, dass sie maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Haushaltes beträgt;
  • künftige Mieterhöhungen nach Mietspiegel so zu begrenzen, dass ein Haushalt maximal 30 Prozent seines Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden muss - selbst wenn der Mietspiegel weitere Erhöhungen erlauben würde;
  • jede vierte neu zu vermietende Wohnung an Mieter zu vergeben, die einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.


Michael Zahn, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Wohnen SE, sagt dazu: "Mit unserer freiwilligen Selbstverpflichtung setzen wir ein Signal. Eine Wohnung ist und bleibt ein besonderes Gut. Wir wollen die Situation auf dem deutschen Mietmarkt verbessern und werden die Einkommens- und Lebensverhältnisse unserer Mieter künftig stärker berücksichtigen. Die Mieter, die wirklich Unterstützung benötigen, müssen im Mittelpunkt der Konzepte zur Mietenregulierung stehen. Pauschale und sehr weitreichende Eckpunkte, wie sie der Berliner Senat Mitte Juni vorgelegt hat, sind langfristig völlig kontraproduktiv. Das vollständige Einfrieren der Mieten würde dem Berliner Immobilienmarkt für Neubau und notwendige Bestandsinvestitionen die Luft abdrücken - denn Mietendeckel ist gleich Investitionsdeckel."

Die Selbstverpflichtung ist der Grundstein einer neuen Vermietungspraxis, mit der die Deutsche Wohnen die rechtlichen Vorgaben deutlich übertrifft. Sie tritt ab dem
1. Juli 2019 in Kraft und gilt zunächst für fünf Jahre. Die Regelungen beziehen sich ausschließlich auf künftige Mieterhöhungsverlangen, gelten also nicht rückwirkend und haben keinen Einfluss auf bestehende Miethöhen. In Zukunft können bei Mieterhöhungsverlangen die Mieter der Deutsche Wohnen einen Härtefall anzeigen und bei Vorlage der entsprechenden Einkommensnachweise wird die Mieterhöhung entsprechend der Regelung begrenzt.

Analog der Vereinbarungen des Landes Berlin mit den eigenen Wohnungsgesellschaften leistet die Deutsche Wohnen damit einen Beitrag zu maßvoller Mietentwicklung bei gleichzeitigem Erhalt dringend benötigter Investitionskraft.

Die Deutsche Wohnen verpflichtet sich ebenfalls dazu, ihr Engagement in soziale und gemeinnützige Projekte zu verdoppeln. Künftig wird das Unternehmen pro Jahr sechs Millionen Euro bereitstellen, um Menschen in sozialen Notlagen zu unterstützen, Sport-, Kinder- und Jugendprojekte zu fördern und Wohnraum für soziale Projekte zur Verfügung zu stellen.

Die Deutsche Wohnen hat ihre neue, freiwillige Selbstverpflichtung in der Erklärung "Unser Versprechen an unsere Mieter" festgehalten. Sie kann auf der Website des Unternehmens vollständig eingesehen werden: https://www.deutsche-wohnen.com/fileadmin/images/ueber-uns/Presse/Deutsche_Wohnen_SE-Unser_Versprechen_an_unsere_Mieter.pdf. Die Mieter der Deutsche Wohnen werden in den kommenden Tagen bundesweit über die freiwillige Selbstverpflichtung informiert.

 

Die Deutsche Wohnen

Die Deutsche Wohnen ist eine der führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften in Deutschland und Europa, deren operativer Fokus auf der Bewirtschaftung und Entwicklung ihres Portfolios, mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien, liegt. Der Bestand umfasste zum 31. März 2019 insgesamt 167.119 Einheiten, davon 164.416 Wohneinheiten und 2.703 Gewerbeeinheiten. Die Deutsche Wohnen ist im MDAX der Deutschen Börse gelistet und wird zudem in den wesentlichen Indizes EPRA/NAREIT, STOXX Europe 600 und GPR 250 geführt.

 

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