SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: P&R-Desaster: Fordert das Finanzamt AfA-Beträge von den Anlegern zurück? Schirp & Partner bieten Hilfe bei den Einspruchsverfahren

DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Insolvenz/Kapitalmaßnahme

26.03.2019 / 14:03
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P&R-Desaster: Fordert das Finanzamt AfA-Beträge von den Anlegern zurück?
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB bieten Hilfe bei den Einspruchsverfahren

Als wären die P&R-Anleger nicht schon genug gebeutelt: Nun droht auch noch Ärger mit dem Finanzamt. Im Januar 2019 erhielten erste Anleger Schreiben mit dem Text: "Bitte reichen Sie mit der Erklärung 2018 folgende Unterlagen bezüglich der P&R-Container ein: - Nachweise über das Fortbestehen der Leasingverträge; - Nachweise über die Existenz der Container". Eine sehr gefährliche Falle! Denn wie Brancheninsider schon lange gemutmaßt haben, und wie wir seit der Eröffnung der Insolvenzverfahren zuverlässig wissen: Von ca. 1,6 Mio. Containern, die es nach den Buchhaltungsunterlagen geben müsste, existieren in Wahrheit nur etwas über 600.000. Das heißt: Viele Anleger sind betrogen worden und haben in Wahrheit keinen einzigen Container zu Eigentum erhalten - es war ein gigantisches Schneeballsystem. Und steuerlich bedeutet das: Die Anleger können die Nachweise, die das Finanzamt verlangt, nicht erbringen. Der Fiskus kann deshalb auf den Gedanken kommen, die AfA-Abzüge der Vergangenheit für die "Phantom-Container" rückwirkend zu versagen. Immerhin 10 % pro Jahr; da können bei den P&R-Anlegern, die über die Jahre hinweg hohe Investitionssummen aufgebaut haben, hohe steuerliche Rückforderungen zustande kommen. Und das Ganze noch mit 6 % AO-Zinsen pro Jahr. Gibt es keine Handlungsmöglichkeiten dagegen?

Doch! Die Steuerexperten der Anwaltskanzlei Schirp & Partner in Berlin, die über 800 P&R-Anleger vertreten, bieten Hilfe in Einspruchsverfahren an. Dr. Wolfgang Schirp, Berlin: "Die Anleger sollten unbedingt Einspruch einlegen. Wir unterstützen gern dabei und führen die Verfahren aktiv. Der Bundesfinanzhof hat schon vielfach anerkannt, dass Aufwendungen, die der Steuerbürger im Hinblick auf künftige Einkommenerzielung leistet, auch dann abgezogen werden können, wenn diese Aufwendungen aufgrund betrügerischer Handlungen eines Geschäftspartners verloren sind. Hier kommt es auf die Zweckrichtung des Verhaltens an - und alle P&R-Anleger waren komplett gutgläubig, niemand hat ein derartiges Betrugs-Karussell für möglich gehalten."

Dr. Schirp meint weiter: "Eine wichtige Weichenstellung kann darin liegen, ob die Einkünfte der Investoren nicht als Vermietungseinnahmen im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG zu qualifizieren sind, sondern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wenn dies gelingt, ist sogar an eine weitergehende Geltendmachung der entstandenen Verluste zu denken."

Thomas Lippert, Vorstand des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V. in Berlin: "Wir werden gemeinsam mit den Anwälten aus der Kanzlei Schirp & Partner unsere Mitglieder aktiv unterstützen. Es kann nicht sein, dass den P&R-Geschädigten nun auch noch steuerlicher Schaden entsteht. Wir sind eine starke Gemeinschaft und werden uns wehren."

Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:

- Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel.: 030-3276170, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com und www.achtunganleihe.de

- Thomas Lippert, Vorstand Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V., Heerstraße 2, 14052 Berlin, Tel.: 030-31519340, mail: lippert@aktionsbund.de, URL: www.aktionsbund.de



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